Anfrage der Eltern per Telefon oder Mail
Anschließend meldet sich die zuständige Mitarbeiter:in bei den Eltern um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Erstgespräch mit den Eltern:
Information über Möglichkeiten und Grenzen der SPB
Auftrag der Eltern
Entbindung von der Schweigepflicht
Vereinbarungen: Wer macht was bis wann?
Informationssammlung
Beobachtungen in verschiedenen Situationen (meist im Kindergarten)
Gespräche mit Erzieher:innen und anderen Beteiligten
Standardisierte Verfahren
Sammeln bereits vorhandener Erkenntnisse
Ergebnis- / Beratungsgespräch
Entwicklung von Fördermaßnahmen und Klärung von wem diese übernommen werden können
Vereinbarungen und Entscheidung zur Fortsetzung der Zusammenarbeit
Ein Beratungsverfahren endet
… wenn alle Fördermaßnahmen gut greifen und im Einvernehmen mit den Beteiligten kein Bedarf an Beratung mehr besteht.
… wenn die Eltern ihren Auftrag „kündigen“.
… bei einer Übergabe in einen Schulkindergarten oder an eine andere Beratungsstelle.
… beim Schuleintritt des Kindes.
Frühförderung und Lernortklärung:
Lernortklärung (Einschulung) ist Aufgabe der Grundschule.
Entwicklungsbeurteilung im Hinblick auf die Einschulung ist nicht Aufgabe der Frühförderung.
Die SPB beteiligt sich an der Klärung dieser Frage, wenn
--> das Kind bereits betreut wurde
--> die Eltern dies wünschen
Neuanmeldungen im letzten Kindergartenjahr / Vorschuljahr werden von der SPB nicht angenommen.
Grundschule und SBBZ - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum
Förderschwerpunkt Lernen
Stüdlestraße 2
79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 73023 oder 07621 71215